Schärfere Regeln gegen Gammelfleisch
Die Verbraucher sollen außerdem besser über «schwarze Schafe» unter den Unternehmen informiert werden. Unternehmer müssen den Behörden künftig melden, wenn ihnen verdorbenes Fleisch angeboten wird. Das Gesetz gilt als Schlusspunkt eines Zehn-Punkte-Programms gegen Gammelfleisch, das die Bundesregierung 2005 nach mehreren Lebensmittelskandalen auf den Weg gebracht hatte.
Die Behörden müssen die Interessen von Verbrauchern und Wirtschaft abwägen, wenn Gesundheitsgefahren drohen oder Konsumenten getäuscht werden. Die Länder hatten ein schärferes Vorgehen gefordert und das Gesetzesvorhaben zum Gammelfleisch gestoppt. Bund und Länder verständigten sich im Mai dann darauf, dass der Schutz der Verbraucher besonders berücksichtigt werden soll.
«Die ursprünglich vorgesehene Abwägungsklausel hätte die konkrete Benennung der betroffenen Unternehmen zu sehr erschwert», sagte Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) am Freitag im Bundesrat. Nun sollten die Interessen abgewogen werden, ohne dass die Belange der Wirtschaft Vorrang haben. Baden-Württemberg hatte sich nach der Einigung für einen noch weitergehenden Schutz der Verbraucher ausgesprochen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Länder kritisiert, weil sie das Gesetz zum Gammelfleisch zunächst stoppten. Die Länder kamen dem Bund im Gegenzug beim Streit über einen Lagebericht in Notfällen entgegen. Bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen sollen sie dem Bund künftig die nötigen Informationen auf Anfrage geben. Daraus soll ein Lagebericht erstellt werden.

