Sammelklagen-Debatte in Hamburg: Meta und der millionenfache Datendiebstahl im Fokus
Vor mehr als sechs Jahren erschütterte ein massiver Datendiebstahl bei Facebook die Nutzer weltweit. Nun beschäftigt sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit einer wegweisenden Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta. Diese Klage, angestrebt vom Verbraucherzentrale Bundesverband, zielt darauf ab, internationalen Betroffenen des Datenlecks eine unkompliziertere Möglichkeit zur Schadensersatzforderung gegenüber Meta in Irland zu bieten.
Laut der Verbraucherzentrale habe Meta das Datenschutzrecht verletzt, indem das Unternehmen unzureichenden Schutz der Nutzer gewährleistete und mangelhaft über den Vorfall informierte. Der geforderte Schadensersatz liegt zwischen 100 und 600 Euro pro Geschädigtem, abhängig vom Ausmaß der kompromittierten Daten. Diese Klageart, eingeführt im November 2018, ist seit dem VW-Abgasskandal bekannt und erlaubt es Verbraucherverbänden, stellvertretend für Geschädigte zu agieren. Ein erfolgreiches Urteil könnte als Grundlage für individuelle Schadensersatzansprüche dienen.
Der Ausgang des ersten Verhandlungstags bleibt offen, da unklar ist, ob das Gericht überhaupt zuständig ist. Aufgrund eines kurzfristig eingereichten neuen Antrags seitens der Verbraucherzentrale wurde die Verhandlung unterbrochen, um den Beteiligten Zeit zur Vorbereitung zu geben. Ein neuer Termin steht noch aus.
Der betroffene Datendiebstahl im April 2021 beeinflusste über 530 Millionen Nutzer weltweit, wobei Deutschland mit circa sechs Millionen Betroffenen erheblich betroffen war. Die spezifische Angriffstechnik basierte auf der Möglichkeit, Profile über Telefonnummern zu finden, was Meta 2022 eine Strafe von 265 Millionen Euro durch die irische Datenschutzbehörde einbrachte. Bisher sind in Deutschland Tausende Klagen anhängig, mit einem entscheidenden Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr, das den Nachweis der Betroffenheit als ausreichende Grundlage für Schadensersatz sieht.
Mehr als 14.000 Personen haben sich bis jetzt der Sammelklage angeschlossen. Betroffene haben weiterhin die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen und potenzielle Ansprüche anzumelden.

