Ryanair erzielt juristischen Erfolg gegen Flightright: Gericht stärkt Verbrauchertransparenz
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat in einem bemerkenswerten Urteil die Rechte der irischen Fluggesellschaft Ryanair gestärkt und dem Internetportal Flightright für Fluggastrechte gewissen Richtlinien auferlegt. In der Entscheidung wurde Flightright untersagt, negative Behauptungen über Ryanair aufzustellen, insbesondere solche, die die Airline in einem schlechten Licht erscheinen lassen könnten. Insbesondere ist es dem Portal nun untersagt, Verbrauchern zu raten, jeglichen Kontaktversuch seitens Ryanair zu ignorieren – Verstöße gegen das Urteil werden mit einem Zwangsgeld von 250.000 Euro geahndet.
Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils ist die Forderung nach Preistransparenz. Flightright und ähnliche Portale sammeln Ansprüche von Passagieren wegen gravierender Flugverspätungen und setzen diese gegen die Fluggesellschaften durch. Für diesen Service erheben sie eine Provision. Das Gericht verpflichtete Flightright, jegliche zusätzlich erhobenen Gebühren, wie den "Anwaltszuschlag" von 14 Prozent, von Anfang an offenzulegen.
Ryanair, das die europäische Fluggastrechteverordnung als Grundlage für die Rückerstattung von bis zu 600 Euro bei Verspätungen von über drei Stunden anerkennt, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Dara Brady, der Marketing-Chef des Unternehmens, forderte Passagiere dazu auf, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft anzumelden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ryanair sichert zu, Kunden den vollen Anspruchsbetrag ohne Abzüge auszuzahlen.
Als dritte Option bei Flugverspätungen steht Verbrauchern die kostenfreie Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zur Verfügung, die in 80 bis 90 Prozent der Fälle erfolgreich eine Einigung erzielt.

