RWE sieht sich in spektakulärem Klima-Verfahren vor OLG Hamm freigesprochen
In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit zwischen dem peruanischen Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya und dem deutschen Energieversorger RWE hat das Oberlandesgericht Hamm die Klage des Einwohners aus Huaraz abgelehnt. Luciano Lliuya hatte argumentiert, dass RWE zur Mitfinanzierung von Schutzmaßnahmen gegen eine potenzielle Flutkatastrophe durch den Gletschersee Palcacocha verpflichtet sei.
Die Entscheidung des Gerichts, die ohne Zulassung zur Revision erging, bedeutet, dass das Verfahren den Weg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe nicht finden wird. Die Richter argumentierten, dass der Streitwert zu niedrig sei, um eine weitere Beschwerde zu ermöglichen, und begründeten ihr Urteil damit, dass eine Gefährdung der Liegenschaft des Klägers innerhalb der nächsten 30 Jahre als unwahrscheinlich eingestuft wurde.
Der Vorsitzende Richter Rolf Meyer verwies zudem auf die übereinstimmenden Gutachten von Sachverständigen, die diese Einschätzung stützen. Die Entscheidung hebt die Komplexität der Klimafragen in rechtlichen Auseinandersetzungen hervor und könnte weitreichende Implikationen für ähnliche Klagen haben, die Unternehmen für ihre Rolle im globalen Klimawandel verantwortlich machen möchten.

