Riegele Brauerei zieht Berufung zurück: Paulaner darf 'Paulaner Spezi' weiterhin nennen
Die Münchner Paulaner-Brauerei kann aufatmen: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das Cola-Limonade-Mischgetränk der Brauerei weiterhin den Namen 'Paulaner Spezi' tragen darf. Die Augsburger Brauerei Riegele, die zuvor eine Berufung gegen das Urteil eingereicht hatte, zog diese am Donnerstag überraschend zurück.
In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht bereits deutlich gemacht, dass die Forderung nach einer Lizenzvereinbarung abgelehnt würde, berichtete Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller. 'Angesichts dieser klaren Aussage haben wir beschlossen, die Berufung zurückzunehmen.'
Der Streit um den Markennamen 'Spezi' begann bereits vor vielen Jahren. Im Jahr 1956 hatte Riegele das Wort als Warenzeichen beim Deutschen Patentamt eintragen lassen. Die Münchner Konkurrenz brachte ihre Cola-Limonade-Mischung dann in den 1960er Jahren auf den Markt. Im Jahr 1974 einigten sich die beiden Brauereien schließlich in einer Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung darauf, dass Paulaner ihr Produkt weiterhin 'Paulaner Spezi' nennen durfte.
Riegele hatte nun versucht, einen Lizenzvertrag abzuschließen und Geld dafür zu verlangen, dass Paulaner das Getränk unter diesem Namen vermarkten durfte. Priller betonte, dass Riegele jedes Jahr einen fünf- bis sechsstelligen Betrag für die Nutzung der 'Spezi'-Markenrechte gezahlt hatte. Aus seiner Sicht sei es daher nicht nachvollziehbar, dass der Paulaner-Konzern sich nicht an den Kosten beteiligen wollte.
Das Landgericht München hatte jedoch bereits in erster Instanz zugunsten von Paulaner entschieden. Die Vereinbarung von 1974 sei mit dem Ziel einer endgültigen Beilegung der Streitigkeiten geschlossen worden, so das Gericht. Aus diesem Grund habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Der Landgerichtsbeschluss besagt zudem, dass Abgrenzungsvereinbarungen nur außerordentlich gekündigt werden können. Da Paulaner sich vertragsgemäß verhalten habe, sei eine Kündigung nicht gerechtfertigt.
Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher zeigte sich erfreut über das Urteil: 'Wir sind sehr froh, dass wir ab sofort Rechtssicherheit haben.' Im vergangenen Jahr erreichte der Absatz von 'Paulaner Spezi' fast eine Million Hektoliter und überholte damit den Bierumsatz der Marke Hacker/Pschorr. (eulerpool-AFX)

