Richter: Tauben in Massen sind Schädlinge

Kassel (dpa) - Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei aber nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Gerichtssprecher. Geklagt hatte ein Falkner, der von einem Unternehmen den Auftrag erhalten hatte, die Taubenplage zu bekämpfen. Die Richter verpflichteten den Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann und die Vögel getötet werden dürfen.

Prozesse / Tiere / Urteile
01.09.2011 · 16:00 Uhr
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