Revision zurückgezogen – Entscheidung über Online-Sportwetten bleibt offen
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird nicht wie geplant zur Klärung der Rechtsfrage beitragen können, ob Verluste von Online-Sportwetten ohne gültige Lizenz erstattet werden müssen. Der verklagte Anbieter hat seine Revision überraschend zurückgezogen, was zur Aufhebung des Verhandlungstermins führte, womit eine wegweisende höchstrichterliche Entscheidung in dieser Angelegenheit vorerst ausbleibt.
Im Fall des strittigen Wettanbieters ereilte einen Spieler 2018 ein Verlust von ca. 12.000 Euro bei Sportwetten eines Anbieters aus Österreich, der zu jener Zeit ohne deutsche Genehmigung agierte. Die nachträgliche Lizenzerteilung im Jahr 2021 ändert nichts an der Tatsache, dass dieser Umstand zum Klagegrund wurde. Der Spieler forderte, gestützt auf die Annahme der Unrechtmäßigkeit der Wetten nach dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012, seine Verluste zurück.
Ein in der Vorinstanz ergangenes Urteil durch das Oberlandesgericht Dresden verstärkte die Hoffnung auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil. Der Hinweisbeschluss des BGH deutete auf einen Verstoß des Anbieters gegen die damaligen Bestimmungen, einschließlich der Beschränkung des Höchsteinsatzes, hin. Diese Hoffnungen müssen allerdings vorerst zurückgestellt werden, da nun eine höchstrichterliche Bewertung ausbleibt.
Interessensgruppen wie etwa Gamesright, die Spielerschutz vertreten, hatten bereits diese Entscheidung begrüßt, während Fachleute bereits mit einer Klagewelle rechneten. Die Zurücknahme der Revision durch den Anbieter deutet für manche Beobachter auf ein Anerkennen der Schuld hin.
Eine außergerichtliche Einigung in einem parallellaufenden Verfahren scheiterte, woraufhin der BGH dieses wieder aufnehmen muss, allerdings steht ein neuer Verhandlungstermin noch aus. Des Weiteren könnte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Sachverhalt befassen. Ausstehende Vorlagefragen deutscher Gerichte könnten zu einer Vorlage führen, wobei der BGH bereits in seinem Beschluss auf eine Harmonie mit der bisherigen EuGH-Rechtsprechung verwies.
Die Rechtslage im Bereich der Online-Glücksspiele bleibt damit weiterhin in der Schwebe und die Augen der Betroffenen richten sich nun gen Luxemburg, in der Hoffnung auf eine endgültige Klärung durch den EuGH. (eulerpool-AFX)