Revision des Bankengesetzes: WAK-S vertagt Entscheidung zur Eigenkapitalunterlegung
Vertagung der Entscheidung zur Bankengesetzrevision
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat beschlossen, die Entscheidung zur Revision des Bankengesetzes zu vertagen. Dies geschieht, um unterschiedliche Reformvarianten "vertieft und mit genügend Zeit" zu erörtern. Die Kommission plant, die Beratungen im August fortzusetzen, was für Investoren und Unternehmen in der Finanzbranche von erheblichem Interesse ist.
Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist der Entwurf des Bundesrats, der am 22. April 2026 verabschiedet wurde. Dieser sieht vor, dass systemrelevante Banken, insbesondere die UBS, den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im schweizerischen Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Diese Maßnahme könnte signifikante Auswirkungen auf die Kapitalstruktur und Wettbewerbsfähigkeit dieser Banken haben.
Einigkeit über die Notwendigkeit eines stabilen Finanzplatzes
Laut der WAK-S besteht Einigkeit darüber, dass ein starker und stabiler Finanzplatz Schweiz im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten liegt. Dennoch gibt es unterschiedliche Auffassungen über die konkrete Ausgestaltung der Eigenmittelanforderungen und mögliche Begleitmaßnahmen. Diese Differenzen könnten potenziell den Standort Schweiz als attraktiven Finanzplatz beeinflussen und somit auch die Interessen der Aktionäre tangieren.
Anhörungen und Expertenmeinungen
Im Rahmen ihrer Sitzung hörte die WAK-S Vertreter aus verschiedenen Institutionen, darunter die Nationalbank, die Finma sowie die UBS. Auch Experten wie die Professoren Corinne Zellweger-Gutknecht und Yvan Lengwiler wurden angehört. Die Einbeziehung dieser unterschiedlichen Perspektiven zeigt, wie wichtig es ist, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen der Regulierung als auch den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht wird.
Ausblick auf die kommenden Beratungen
Die Beratungen werden bei der Sitzung am 10./11. August 2026 fortgesetzt. Zudem hat die WAK-S beschlossen, die sistierte Botschaft zum Public Liquidity Backstop ebenfalls im August wieder aufzunehmen. Für Investoren ist es entscheidend, die Entwicklungen in diesem Bereich genau zu verfolgen, da sie wesentliche Auswirkungen auf die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzmarktes haben könnten.

