Provisorische Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für Plattformarbeiter

Was sind Plattformarbeiter?
Plattformarbeiter sind Personen, die ihre Arbeit über digitale Plattformen verrichten, die als Vermittler zwischen ihnen und den Endkunden fungieren. Diese Definition umfasst eine breite Palette von Tätigkeiten, die über Apps oder Websites ausgeführt werden, wie z.B. Fahrdienstvermittlungen, Essenslieferdienste, Freelancer-Dienstleistungen und weitere Online-Arbeitsvermittlungen. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext und gesetzlicher Regelung variieren.

