Provisorische Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für Plattformarbeiter
Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern gemacht. Nach intensiven Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die sogenannte Plattformarbeitsrichtlinie erzielt. Diese historische Regelung zielt darauf ab, die Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die Plattformarbeit leisten, korrekt zu klassifizieren und Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen.
Was sind Plattformarbeiter?
Plattformarbeiter sind Personen, die ihre Arbeit über digitale Plattformen verrichten, die als Vermittler zwischen ihnen und den Endkunden fungieren. Diese Definition umfasst eine breite Palette von Tätigkeiten, die über Apps oder Websites ausgeführt werden, wie z.B. Fahrdienstvermittlungen, Essenslieferdienste, Freelancer-Dienstleistungen und weitere Online-Arbeitsvermittlungen. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext und gesetzlicher Regelung variieren.