Praxisgebühr verstößt nicht gegen Grundgesetz
Kassel (dts) - Die Praxisgebühr für Patienten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel entschieden. Ein 64-jähriger Mann hatte geklagt, da er die Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch pro Quartal als unzulässiges "Sonderopfer" ansah. Kranke Versicherte seien gegenüber gesunden Versicherten im Nachteil, da die Gebühr nur bei einem Arztbesuch fällig werde. Außerdem beschwerte sich der Kläger, dass es eine ungleiche Behandlung sei, da Privatversicherte von der Gebühr ausgenommen seien. Das Gericht urteilte, dass die von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar sei.