Polizei erschießt Flüchtling in Berlin

Berlin (dpa) - Drei Polizisten haben ersten Ermittlungen zufolge auf einen 29 Jahre alten Flüchtling in Berlin geschossen und ihn dabei tödlich verletzt.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zu dem Vorfall in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft, vermutlich hätten drei Beamte am Dienstagabend auf den mit einem Messer bewaffneten Angreifer gefeuert. Der Mann ist nach Angaben der Ermittler der Vater einer Sechsjährigen, die von einem 27 Jahre alten Bewohner der Unterkunft missbraucht worden sein soll.

Die Polizei hatte den Verdächtigen festgenommen. Dann soll der Vater des Mädchens auf den Mann im Polizeiwagen losgegangen sein. Der 29-Jährige sei aufgefordert worden, stehenzubleiben - reagierte aber nicht, erklärte die Polizei.

«Es wurden mehrere Schüsse aus mehreren Dienstwaffen abgegeben», sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Gegen die Polizisten, die schossen, werde ermittelt. Der Angeschossene war am Abend im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen.

Der 27-Jährige soll nun einem Richter vorgeführt werden - zum Erlass eines Haftbefehls. Es gebe Verdachtsmomente und entsprechende Aussagen von Zeugen zu einem Missbrauch, sagte der Sprecher. Die Polizei war ursprünglich wegen der Missbrauchsvorwürfe in die Unterkunft in der Kruppstraße gerufen worden.

Unterdessen hat die Deutsche Polizeigewerkschaft vor einer Vorverurteilung der Beamten gewarnt. In einigen Medien werde bereits an der Rechtmäßigkeit des Schusswaffen-Einsatzes gezweifelt, kritisierte der Berliner Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Bodo Pfalzgraf. «Die Beamten mussten Selbstjustiz und eine für sie selbst lebensbedrohliche Situation verhindern. Polizisten wollen nicht töten, aber wenn sie vom Staat kein anderes Einsatzmittel bekommen, werden sie dazu gezwungen», erklärte Pfalzgraf.

Der Einsatz hätte möglicherweise glimpflicher verlaufen können, wenn die Polizisten mit sogenannten Tasern ausgestattet gewesen wären, meinte Pfalzgraf. Die Berliner Polizei will Streifenpolizisten künftig mit diesen Elektroschock-Waffen ausstatten, zunächst aber nur probeweise am Alexanderplatz und in der Friedrichstraße.

Außerdem werden Taser rechtlich weiterhin wie Schusswaffen gewertet, weil CDU-Innensenator Frank Henkel beim Koalitionspartner SPD keine Unterstützung für eine Gesetzesänderung fand. Diese wäre nötig gewesen, um Taser mit Schlagstock und Pfefferspray gleichzustellen. Das heißt, dass der Einsatzbereich von Tasern in der Pilotphase sehr klein ist - Streifenpolizisten müssen in Fällen von Notwehr oder Nothilfe auch künftig zwingend ihre Pistole verwenden.

Das mutmaßliche Missbrauchsopfer und seine Mutter würden nun speziell betreut, sagte eine Polizeisprecherin am Mittwochmorgen.

Flüchtlinge / Migration / Kriminalität / Deutschland
28.09.2016 · 19:30 Uhr
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