Plastiktütenverbot: Umweltschützer fordern striktere Regelungen
Fünf Jahre nachdem der Bundestag den Einsatz von Plastiktüten eingeschränkt hat, drängen Umweltschützer nun auf eine Erweiterung der bestehenden Gesetze. Die bisherige Regelung habe zwar zu einem deutlichen Rückgang von Plastiktüten im Einzelhandel geführt, jedoch seien nach wie vor zu viele Einweg-Plastiktüten im Umlauf, so Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Verordnung, die im Januar 2022 in Kraft trat, verbietet Kunststoffverpackungen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Dennoch dürfen dünne Tüten für Obst und Gemüse weiterhin angeboten werden.
Wohlgemuth hebt hervor, dass einige Einzelhändler noch immer Plastiktüten an ihren Kassen bereitstellen, deren Wandstärke minimal über 50 Mikrometern liegt und somit nicht vom Verbot betroffen sind. Dieses Vorgehen sei zwar legal, aber wenig nachhaltig. Diese Tüten, die schnell kaputtgehen und rasch zu Abfall werden, sollten ebenfalls untersagt werden. Wohlgemuth schlägt vor, das Verbot auf Tüten mit Wandstärken bis zu 100 Mikrometern auszuweiten, um deren Wiederverwendbarkeit zu fördern.
Bereits vor dem gesetzlichen Verbot begann der Niedergang der Plastiktüte durch eine freiwillige Verpflichtung der Handelsbranche im Jahr 2016, die Tüten nur noch gegen Gebühr anzubieten. Dies führte zu einem geringeren Verbrauch pro Kopf und Alternativen wie Stoffbeutel und wiederverwendbare Tragetaschen gewannen an Popularität.

