Paradigmenwechsel beim Kindschaftsrecht nach Trennung und Scheidung: Wechselmodell eine gesellschaftliche Notwendigkeit
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(lifepr) Nürnberg, 13.01.2017 - Nach Auffassung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist ein Paradigmenwechsel im Kindschaftsrecht notwendig. Auf Grund der sozialen Veränderungen sowie der heute schon massiven Probleme der Finanzierung des Sozialstaats ist die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells eine gesellschaftliche Notwendigkeit. „Andere europäische Staaten haben dies schon längst erkannt und die notwendigen Schlüsse daraus gezogen. Bei uns ist jetzt der Gesetzgeber gefordert“, fordert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.

Hintergründe

Das Wechselmodell sichert den Kindern beide Eltern trotz Trennung und Scheidung. „In nahezu allen uns bekannten getrennterziehenden Familien, in denen das Wechselmodell praktiziert wird, wird es von allen Betroffenen nach einer Übergangszeit gutgeheißen, weil es am besten das Kindeswohl sichert. Es bedarf dafür keiner weiteren fragwürdigen Studie“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor. Das Wechselmodell bietet beiden Eltern den organisatorischen Rahmen, dass sie berufstätig sein können. Die Berufstätigkeit beider Eltern nach Trennung und Scheidung schützt vor Altersarmut. „In den meisten Fällen schützt nur die Berufstätigkeit beider Eltern vor Scheidungs- und Kinderarmut. Wird das Wechselmodell praktiziert, werden Betreuungskosten eingegrenzt, ein hoher Grad an Betreuung kann durch beide Eltern selbst geleistet werden.“ (Linsler)

ISUV-Forderung

Der ISUV möchte einen Paradigmenwechsel, d. h. das Wechselmodell muss zum Regelfall werden. „Es muss eine Beweisumkehr ins Gesetz: Der Umgang-verweigernde-Elternteil muss beweisen, dass das Wechselmodell nicht im Sinne des Kindeswohls ist“, fordert Pressesprecher Josef Linsler. Die momentane Praxis ist meist umgekehrt: Wer den Umgang verweigert, sich gegen erweitertem Umgang sperrt, Kinder entsprechend beeinflusst um dann seine Blockade mit dem Kindeswillen zu legitimieren, setzt sich mit dieser Strategie vor Gericht meist durch.
Familie & Kind
[lifepr.de] · 13.01.2017 · 13:22 Uhr
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