OLG Stuttgart weist Klage gegen Lidl-App ab: Verbraucherschützer ziehen vor den Bundesgerichtshof
Der lang erwartete Entscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart brachte keine Überraschung: Die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Discounter Lidl wurde als unbegründet abgewiesen. Bemerkenswert bleibt jedoch, dass eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde, was der Debatte über den Umgang mit digitalen Datennutzungsrichtlinien neue Nahrung geben könnte.
Die Ursache der Klage lag in der Kritik der Verbraucherschützer, dass Nutzer der Lidl-App durch die Preisgabe ihrer persönlichen Daten in tatsächlichen Kosten für die App-Nutzung stehen. Entgegen der Darstellung in den Teilnahmebedingungen, dass diese kostenlos sei, sahen die Kläger hier ein Problem. Keine Geldbeträge, wohl aber persönliche Daten, wurden als 'Währung' ins Feld geführt, weshalb eine klare Angabe eines Gesamtpreises gefordert wurde.
Das Oberlandesgericht zeigte sich jedoch unbeeindruckt von dieser Argumentation. Die verwendeten gesetzlichen Bestimmungen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, definieren einen Preis ausschließlich als zu zahlenden Geldbetrag. So käme die Beschreibung der Nutzung der App als 'kostenlos' nicht in Konflikt mit bestehenden Gesetzen entsprechend der Mitteilung des Gerichts.
Dennoch signalisiert die Verbraucherzentrale Bereitschaft, die höchstrichterliche Klärung des Falles zu suchen. Ramona Popp, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, verdeutlichte, dass das Bezahlen mit persönlichen Daten als wirksame Gegenleistung anzusehen sei. Die Nutzer der App, die weltweit nach Discounterangaben über 100 Millionen zählen, können vorerst von der bisherigen Handhabung der 'Lidl Plus'-App weiterhin profitieren.

