Oktoberfest-Markenstreit vor dem EuGH: Die Klärung einer europäischen Bierfrage
Der Gerichtsstreit um den Markenschutz des Begriffs „Oktoberfest“ zwischen der Stadt München und dem Amts für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) erreicht derzeit seinen Höhepunkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die mündlichen Verhandlungen aufgenommen, doch bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten noch mehrere Monate ins Land ziehen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, inwieweit der Begriff „Oktoberfest“ als Marke geschützt werden kann, insbesondere in Bezug auf den Druck auf Bierkrüge oder Lederhosen. Die Stadt München hatte sich 2021 erfolgreich die Markeneintragung durch das EUIPO gesichert. Allerdings führte der Einspruch eines schwedischen Unternehmens dazu, dass diese Eintragung für bestimmte Produkte wie Bekleidungsstücke, Biergläser und Trinkkrüge wieder aufgehoben wurde.
Das Unternehmen argumentiert, dass „Oktoberfest“ zwar den Stil der Produkte beschreibe, jedoch für Verbraucher nicht als Herkunftsnachweis diene. Die Unterscheidungskraft, ein essenzielles Merkmal im Markenrecht, sei somit nicht gegeben. Diese ist typischerweise vorhanden, wenn es beispielsweise um renommierte Modemarken geht, die über ihre Marke auch für Qualität bürgen.
Während die Beschwerde der Stadt München beim EUIPO erfolglos blieb, versucht die Landeshauptstadt nun, vor dem EuGH das Ruder herumzureißen. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, bleibt derzeit offen.

