Nintendo verklagt Genki wegen nicht autorisierter Präsentation eines Switch-2-Modells auf der CES 2025
Nintendo geht juristisch gegen den Zubehörhersteller Genki vor. Anlass ist die Präsentation mutmaßlicher Nachbildungen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell vorgestellten Nintendo Switch 2 auf der Elektronikmesse CES im Januar 2025.
Nach Angaben von Nintendo zeigte Genki am eigenen Messestand 3D-gedruckte Mock-ups der neuen Konsole und behauptete, über frühzeitigen Zugriff auf ein Originalgerät verfügt zu haben. Damit habe das Unternehmen unerlaubt mit geschützten Marken sowie Designelementen geworben und bei Besuchern den Eindruck erweckt, autorisierte Zubehörprodukte entwickeln zu können.
In der Klageschrift wirft Nintendo dem Unternehmen vor, gezielt von der öffentlichen Erwartungshaltung rund um die Switch-Nachfolgekonsole profitiert zu haben. Der japanische Konzern sieht in den Handlungen von Genki einen klaren Verstoß gegen Markenrechte und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Besonders kritisch bewertet Nintendo, dass das Unternehmen angeblich Aussagen zur Kompatibilität seiner Produkte mit der Switch 2 getroffen habe, obwohl ein solcher Anspruch ohne unrechtmäßigen Zugang zur Konsole nicht überprüfbar sei.
Genki hat unterdessen eingeräumt, in mehreren Fällen unzutreffende Angaben gemacht zu haben. Ob es tatsächlich zu einem illegalen Zugriff auf ein Vorserienmodell kam, bleibt Gegenstand der juristischen Prüfung.

