Niedersächsisches Finanzgericht erklärt "Soli" für verfassungswidrig

Hannover (dts) - Das niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig wurde die Klage eines leitenden Angestellten zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen. Der "Soli" wurde 1991 eingeführt um die Kosten der Wiedervereinigung zu tragen. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind nicht zweckgebunden. Sowohl Steuerbürger in den alten als auch in den neuen Ländern müssen ihn tragen.
DEU / Steuern
25.11.2009 · 14:03 Uhr
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