Hannover (dts) - Das niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig wurde die Klage eines leitenden Angestellten zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen. Der "Soli" wurde 1991 eingeführt um die Kosten der ...

Kommentare

(3) k304956 · 25. November 2009
Zurück bekommen ist sowieso nicht drin, weil wenn du keinen Widerspruch gegen den Soli eingelegt hast, hast du diesen als rechtskräftig anerkannt! Ist halt nur fraglich, wie dieser für das laufende Jahr zu behandeln ist, aber ich denke, wenn der Soli einfach inhaltlich überarbeitet wird, sprich ein gewisse Zweckbindung enthält, dann ist das auch wieder alles Paletti. So oder so wird die Steuer weiter bestehen müssen, die aktuelle Regierung will den Normalarbeiter eh nicht entlasten!
(2) pp86 · 25. November 2009
@1 sich nicht, außerdem muss erstmal noch das bundesverfassungsgericht dazu stellung beziehen. also bleib ruhig. in 5 jahren weisst du mehr.
(1) ochse21 · 25. November 2009
Und bekommt man das nun rückwirkend erstattet?
 
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