Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt
04. September 2024, 09:21 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 04.09.2024 (lifePR) - Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleUrteil des AG München.

