
Düsseldorf, 04.09.2024 (lifePR) - Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23). Sie
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