Neuer Schwung in der EU-Asylpolitik: Vereinfachung der Rückführung in sichere Drittstaaten
Die EU-Kommission hat ein neues Konzept vorgestellt, um Asylverfahren zu beschleunigen und die nationalen Asylsysteme zu entlasten. Künftig sollen Schutzsuchende einfacher in Drittstaaten zurückgeschickt werden können, auch wenn sie dort nur kurz durchgereist sind.
Bislang war es erforderlich, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu diesen Ländern haben. Nun könnte bereits die Durchreise genügen, sofern das EU-Land ein Abkommen mit dem betreffenden Staat abgeschlossen hat. Dieses Vorgehen soll darauf abzielen, Asylanträge schneller als unzulässig einzustufen.
Die EU-Mitgliedstaaten können demnach Asylsuchende in Länder zurückschicken, in denen sie theoretisch bereits Schutz erhalten könnten. Besondere Regelungen gelten für unbegleitete Minderjährige, die von dieser Praxis ausgenommen sind.
Die EU betont, dass hierbei die Grundrechte und rechtlichen Garantien der Antragsteller gewahrt bleiben müssen. Ein zentraler Bestandteil des neuen Vorschlags ist, dass Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge zukünftig nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben sollen, um langwierige Verfahren zu verhindern.
Die Maßnahme ist Teil des größeren EU-Migrationspakts, mit dem die Kommission bis 2025 das Konzept der sicheren Drittstaaten überprüfen will.