Neue Rechte für Bahnkunden gelten ab Montag
Im Nah- und Fernverkehr werden künftig bei mindestens einer Stunde Verspätung am Ziel 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent - auf Wunsch in bar. Ausgezahlt werden erst Beträge ab vier Euro.
Der bundeseigene Konzern und andere private Bahnanbieter wollen Mitte Juli gemeinsam darüber informieren. Außerdem stellen sie auch ein neues, einheitliches Fahrgastrechte-Formular vor.
Für die Fernzüge der Deutschen Bahn gilt bisher eine 2004 verkündete «Kundencharta». Sie schreibt bei Verspätungen ab einer Stunde einen Anspruch auf 20 Prozent Erstattung als Gutschein fest. Die Bahn arbeitet den Angaben zufolge außerdem mit an der Gründung einer künftigen Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Lösung von Streitfällen zwischen Verkehrsanbietern und Fahrgästen. Die seit Ende 2004 damit betraute «Schlichtungsstelle Mobilität» beim Verkehrsclub Deutschland arbeitet nur noch bis Ende November. Dann läuft ihre Finanzierung durch das Bundesverbraucherministerium aus.