Neue Impulse für den Mieterschutz: Bundesjustizministerium plant Verlängerung der Mietpreisbremse
Das Bundesjustizministerium hat kürzlich einen neuen Referentenentwurf vorgelegt, der die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre vorsieht. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte, dass sich der entsprechende Gesetzentwurf derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet. Neben der Verlängerung sollen auch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um wohngeldempfindlichen Mietern unter die Arme zu greifen. Hierzu gehören Regulierungsvorhaben für Indexmieten sowie für Kurzzeit- und möblierte Mietverträge.
Zudem sollen die Optionen zur Abwendung von Kündigungen aufgrund nicht gezahlter Mieten erweitert werden. Mieter, die bis zum Abschluss eines Räumungsverfahrens ihre Miete begleichen, könnten somit ihre Wohnung behalten und drohende Obdachlosigkeit vermeiden. Ziel ist es, bestehende Sicherheitsnetze für Mieter zu stärken und den sozialen Wohnungsmarkt zu stabilisieren.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 erlaubt die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten nur eine Mieterhöhung bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Diese gelten allerdings nur in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen sind von solchen Regelungen ausgenommen. Innerhalb der politischen Landschaft forderten Grüne und SPD bereits mehrfach eine Anpassung dieses Stichtags, um den Mieterschutz weiter auszubauen.
Die aktuelle Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis Ende 2025 aufrechtzuerhalten. Eine Weiterführung über dieses Datum hinaus erscheint notwendig, angesichts der anhaltend schwierigen Bedingungen im Wohnungsmarkt, wie vom Bundesrat im Februar betont wurde, der eine Verlängerung um vier Jahre befürwortet.

