Neue Gesetze zum 1. August 2015: Mehr Unterhalt, Anlegerschutz, Rechte

Die neuen Gesetze zum 1. August 2015 machen sich vor allem finanziell bemerkbar: So gibt es für Kinder mehr Unterhalt und Kindergeld, Bafög-berechtigte Master-Studenten bekommen angepasste Überbrückungsgelder. Zudem sind Neuvermietungen in Bayern künftig gedeckelt und Kleinanleger werden besser über Investitionen am grauen Kapitalmarkt informiert.

Neue Gesetze ab 1. August 2015 - Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Zum 1. August 2015 wird die Düsseldorfer Tabelle erstmals seit 2010 wieder angepasst. Diese gilt als Leitlinie für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten wie beispielsweise minderjährigen Kindern. Die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. August 2015 bedeutet, dass unterhaltspflichtige Väter und Mütter mit einem Nettomonatseinkommen bis 1.500 Euro teilweise bis zu 20 Euro mehr Unterhalt pro Monat zahlen.

Anlass ist das im Juli 2015 beschlossene Gesetz zur Anhebung des Kindergeldes, des Grundfreibetrages und des Kinderzuschlags. Eltern erhalten somit rückwirkend zum 1. Januar 2015 vier Euro mehr Kindergeld. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich 2015 durch die gesetzliche Neuregelung um 144 Euro auf 4.512 Euro. 2016 folgt eine erneute Anpassung des Kindergeldes um zwei Euro.

Neuregelungen ab 1. August 2015 für junge Bürger: Von Bafög bis Bahnreisen

Bafög-berechtigte Studenten können sich ab August 2015 über verbesserte Überbrückungszahlungen freuen, wenn sie nur vorläufig für einen Masterstudiengang angemeldet sind oder ihr Erstantrag beim Bafög-Amt nicht rechtzeitig bearbeitet wird. Pauschal gab es dafür bisher nur bis zu 360 Euro pro Monat. Ab dem 1. August 2015 wird der Bafög-Satz am tatsächlichen Bedarf der Studierenden gemessen und zu 80 Prozent in der Überbrückungsphase ausgezahlt. Zusätzlich können Studierende und junge Verbraucher auch beim Sommerurlaub mit der Deutschen Bahn sparen: Diese hat ihr Bahncard-Modell aufgefrischt und bietet nun eine günstigere Bahncard für Kunden unter 26 Jahren an.

Das ändert sich zum 1. August 2015: Mindestlohn für Friseure und neue Pflichten für Arbeitgeber

Mit dem 1. August 2015 erhalten auch Friseure den Mindestlohn von 8,50 Euro. In den neuen Bundesländern landet dadurch ein Euro mehr pro Stunde im Portemonnaie, in den alten Bundesländern sind es 50 Cent. Ausgeschlossen davon sind Azubis und Praktikanten, die zur beruflichen Orientierung oder weniger als drei Monate in einem Betrieb tätig sind. Ebenso wird die Dokumentationspflicht für den Mindestlohn gelockert. Arbeitszeit und -dauer müssen in bestimmten Branchen nur noch bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro pro Monat aufgezeichnet werden.

Tarifeinheitsgesetz und Sperrklausel für Regierungsmitglieder

Mit dem Tarifeinheitsgesetz trat bereits zum 10. Juli 2015 ein neues Gesetz in Kraft, das kleineren Gewerkschaften einige Sorgen bereitet. Denn künftig gilt in einem Betrieb mit mehreren Gewerkschaften der Tarifvertrag, in dem die meisten Mitglieder organisiert sind. Damit sollen Tarifkollisionen vermieden werden, das Koalitions- und Streikrecht der Gewerkschaften wird durch die Neuregelung nicht berührt.

Berufliche Nachteile bringt der Sommer für Regierungsmitglieder: Sie müssen seit dem 25. Juli 2015 Tätigkeiten außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, vor allem, wenn Verdacht auf Interessenkonflikte besteht. Wer seine Regierungstätigkeit beendet, ist anschließend 18 Monate für eine Tätigkeit im Wirtschaftssektor gesperrt.

Neue Gesetze im August 2015: Neues EU-Erbrecht und Mietbremse in Bayern

Wer als deutscher Staatsbürger seinen Lebensabend im europäischen Ausland verbringt, kann ab dem 17. August 2015 dank reformiertem EU-Erbrecht leichter vererben. Das Erbrecht regelt, von welchem nationalen Recht im Erbfall Gebrauch gemacht wird. Neu hinzu kommt auch das europäische Nachlasszeugnis, das ähnlich wie ein Erbschein funktioniert.

Wer heimische Gefilde vorzieht, der kann bei Umzug oder Neuanmietung in Bayern ab dem 1. August 2015 in 144 Städten und Gemeinden von der Mietpreisbremse profitieren. Damit gehört der Freistaat zu einer Reihe von Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, in denen die Mietpreisbremse bereits in Kraft getreten ist.

Neuregelungen im August 2015: Anleger besser geschützt

Zu den Neuregelungen im August 2015 zählt schließlich das Kleinanlegerschutzgesetz, das in weiten Teilen bereits seit dem 10. Juli 2015 gilt. Anbieter hochriskanter Geldanlagen müssen Interessenten nun das sogenannte "Vermögensinvestitionsblatt" aushändigen. Dieses informiert ausführlich über die Risiken einer Anlage, es muss stets aktuell und vollständig gehalten werden sowie folgenden Warnhinweis tragen: "Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen."

Auch Kunden von Union Investment sollten den Monatswechsel im Auge behalten: Zum 1. August 2015 stellt das Unternehmen die Anlagestrategie des Riester-Fondsparplans um. Dies sei laut Stiftung Warentest besonders für junge Sparer nachteilig. Wer erst nach dem 1. Juni 2015 über die Umstellung informiert wurde, sollte jetzt prüfen, ob er noch fristgerecht Einspruch einlegen kann.

Autorin: Sylvia Lundschien

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 01.08.2015 · 00:52 Uhr
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