Neuausrichtung in der Migrationspolitik: Bundestag debattiert über Familiennachzug und Einbürgerung
Die Bundesregierung bringt eine bedeutende Änderung der Migrationspolitik auf den Weg: Am Freitag stimmt der Bundestag über die künftige Regelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, insbesondere viele syrische Flüchtlinge, ab. Der Nachzug, bereits jetzt auf 1.000 Angehörige pro Monat beschränkt, könnte weiter eingeschränkt werden.
Zukünftig sollen Ehepartner und minderjährige Kinder nur noch in Härtefällen nachziehen dürfen, während für unbegleitete Minderjährige das Nachzugsrecht der Eltern im Fokus steht. Parallel dazu zieht die Ampel-Koalition die Notbremse bei der "Turbo-Einbürgerung", die es hoch integrierten Ausländern erlaubte, bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Diese Regelung, eingebettet in die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, entfällt. Bestand hat hingegen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung sowie die Reduzierung der Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre.
Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, verfolgt einen klaren Kurswechsel in der Migrationspolitik. Neben den Reformen steht vor allem auch die umstrittene Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen im Fokus seines Programms.
Seit einer Anordnung am 7. Mai wurden mehr als 5.000 Zurückweisungen dokumentiert, von denen in 264 Fällen Asylsuchende betroffen waren.

