Netzagentur geht gegen 0900er-Gewinnspiele vor
30. Juli 2009, 18:16 Uhr · Quelle: toptechnews.de
Seit Mitte Juni werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit Gewinnversprechen am Telefon belästigt. Eine Bandaussage informiert, dass der Angerufene der "glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro" sei. Damit der "Gewinn" zugestellt werden kann, soll der Angerufene zuvor allerdings eine 0900er-Rufnummer wählen.Nach etlichen Beschwerden über diese Telefonate hat jetzt die Bundesnetzagentur reagiert.
Abschaltung von 16 Rufnummern
In einem ersten Schritt wurden bislang 16 bemängelte Rufnummern abgeschaltet. Außerdem verfügte die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot. Dies bedeutet, dass die drei Unternehmen, die diese Rufnummern betreiben, Anrufe auf diese Rufnummern nicht mehr in Rechnung stellen dürfen. Haben Verbraucher bereits Rechnungen erhalten, so dürfen die Beträge nicht per Inkasso eingetrieben werden.
Unerwünschte Gewinnanrufe sind rechtswidrig
Sind die Rechnungen eventuell schon bezahlt, so wird die Sachlage etwas schwieriger. Hier rät die Bundesnetzagentur dazu, mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts zu versuchen, das Geld von seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Verbraucher, die unverlangte Gewinnanrufe erhalten, sollten sich telefonisch unter 0291/9955-205 oder per E-Mail unter [email protected] an die Bundesnetzagentur wenden. Da die Gewinnanrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, seien sie rechtswidrig. Außerdem sei in den Telefonaten nicht der Preis für einen Anruf auf die 0900er-Rufnummern genannt.
"Die Bundesnetzagentur steht an der Seite der Verbraucher. Diese werden zu oft durch rechtswidrige Werbeformen getäuscht und belästigt. Wir verfolgen den Rufnummernmissbrauch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Bereits im Februar hatte die Bundesnetzagentur 0900-Rufnummern abgeschaltet.
Die Bundesnetzagentur geht gegen Rufnummernmissbrauch vor.
Bild: Bundesnetzagentur.Bislang wurden die folgenden 0900er-Rufnummern abgeschaltet:
Abschaltung von 16 Rufnummern
In einem ersten Schritt wurden bislang 16 bemängelte Rufnummern abgeschaltet. Außerdem verfügte die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot. Dies bedeutet, dass die drei Unternehmen, die diese Rufnummern betreiben, Anrufe auf diese Rufnummern nicht mehr in Rechnung stellen dürfen. Haben Verbraucher bereits Rechnungen erhalten, so dürfen die Beträge nicht per Inkasso eingetrieben werden.
Unerwünschte Gewinnanrufe sind rechtswidrig
Sind die Rechnungen eventuell schon bezahlt, so wird die Sachlage etwas schwieriger. Hier rät die Bundesnetzagentur dazu, mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts zu versuchen, das Geld von seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Verbraucher, die unverlangte Gewinnanrufe erhalten, sollten sich telefonisch unter 0291/9955-205 oder per E-Mail unter [email protected] an die Bundesnetzagentur wenden. Da die Gewinnanrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, seien sie rechtswidrig. Außerdem sei in den Telefonaten nicht der Preis für einen Anruf auf die 0900er-Rufnummern genannt.
"Die Bundesnetzagentur steht an der Seite der Verbraucher. Diese werden zu oft durch rechtswidrige Werbeformen getäuscht und belästigt. Wir verfolgen den Rufnummernmissbrauch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Bereits im Februar hatte die Bundesnetzagentur 0900-Rufnummern abgeschaltet.

Die Bundesnetzagentur geht gegen Rufnummernmissbrauch vor.
Bild: Bundesnetzagentur.
- (0)9003 030 120
- (0)9003 080 110
- (0)9003 080 810
- (0)9003 101 331
- (0)9003 101 335
- (0)9003 131 010
- (0)9005 120 530
- (0)9005 120 540
- (0)9005 120 550
- (0)9005 120 570
- (0)9005 120 580
- (0)9005 120 590
- (0)9005 703 410
- (0)9005 703 420
- (0)9005 703 430
- (0)9005 703 440

