Naturgefahren in Deutschland: Milliardenschäden und die Debatte um Versicherungspflichten
Die Naturereignisse des vergangenen Jahres haben in Deutschland den Versicherern gewaltige Kosten bereitet. Insbesondere die Sach- und Kfz-Versicherer meldeten Schäden in Höhe von 5,7 Milliarden Euro, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Diese Zahl entspricht etwa dem Niveau des Jahres 2023. Mehr als die Hälfte der Schäden entfiel dabei auf Bayern und Baden-Württemberg, die im Vorjahr von schweren Hochwassern heimgesucht wurden.
Erstaunlich ist, dass diese Angaben nur die versicherten Schäden umfassen, sodass die tatsächlichen finanziellen Belastungen wohl noch weitaus höher ausfallen dürften. Schätzungen zufolge war in den betroffenen süddeutschen Bundesländern nur etwa die Hälfte des Schadensvolumens, das über vier Milliarden Euro hinausgeht, abgedeckt. Besonders Starkregen und Überschwemmungen trugen mit 2,6 Milliarden Euro überdurchschnittlich zur Schadenssumme bei. Laut Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, machen sich hier die Auswirkungen des Klimawandels bemerkbar.
Die Kfz-Versicherungen verzeichneten naturgefahrbedingte Kosten von etwa 1,3 Milliarden Euro, was dem langjährigen Durchschnitt entspricht. Dabei wird nicht nach Schadensursachen wie Hagel oder Sturm differenziert. Einen Blick auf die Bundesländer zeigt, dass Baden-Württemberg mit 1,601 Milliarden Euro knapp vor Bayern liegt, das mit 1,600 Milliarden Euro folgt. Nordrhein-Westfalen nimmt mit 613 Millionen Euro die dritte Position ein, wobei hier insbesondere Sturm und Hagel für die Schäden verantwortlich waren.
Berlin, Hamburg und Bremen kamen vergleichsweise glimpflich davon, wobei Bremen mit nur 17 Millionen Euro den niedrigsten Schadensbetrag verzeichnete. Der bundesweite Anstieg der Schadenssumme unterstreicht die Dringlichkeit effektiver Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. GDV-Chef Asmussen betont die Notwendigkeit eines umfassenden Naturgefahren-Konzeptes, das einerseits Versicherungslösungen, andererseits präventive Maßnahmen umfassen müsse. Eine Versicherungspflicht für Wohngebäude wird jedoch noch in dieser Legislaturperiode erwartet, wie Justizministerin Stefanie Hubig ankündigte.

