Mütterrente: Der steinige Weg zur Vereinheitlichung
Die kürzlich zwischen Union und SPD vereinbarte Ausweitung der Mütterrente stößt auf organisatorische Hindernisse, welche den geplanten Start ins Jahr 2027 verzögern könnten. Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, äußerte gegenüber der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft Skepsis über den Zeitplan der jüngsten Koalitionseinigung. Die komplexe Neuberechnung von rund zehn Millionen Renten könnte eine Auszahlung vor 2028 erschweren.
Besondere Herausforderungen bei der Umstellung der Mütterrente ergeben sich durch die Interaktion mit weiteren Sozialleistungen wie der Grundrente, der Hinterbliebenenrente und der Grundsicherung. Die Koalitionspartner haben beschlossen, die Mütterrente vereinheitlichend mit drei Rentenpunkten pro Kind zu gestalten, unabhängig vom Geburtsjahr. Die Finanzierung soll durch Steuermittel gesichert werden. Bisher wurden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weniger stark angerechnet, was sich künftig ändern soll.
Piel gibt zu bedenken, dass die rückwirkende Auszahlung eine noch größere Herausforderung darstellen könnte. Sollten die vorgesehenen technischen Umsetzungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, könnte dies zu Nachberechnungen führen, bei denen unterschiedliche Sozialleistungen gegeneinander aufgerechnet werden müssten. Hierdurch besteht die Gefahr, dass einige Rentenempfänger nur in manchen Bereichen Zugewinne verzeichnen.
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, kritisierte die Rentenpolitik der Koalition als Schwachstelle, die die Generationengerechtigkeit zunehmend vernachlässige. Er äußerte sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland besorgt über die langfristigen Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse.

