MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG. Landgericht Traunstein urteilt zu Gunsten geschädigter Kapitalanleger

(lifepr) München, 25.06.2014 - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Standort in Zürich mitteilt, hat das Landgericht Traunstein in zahlreichen Verfahren den ehemaligen Treuhänder der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt.

Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger werfen dem Treuhänder vor, gegen seine Verpflichtungen aus den jeweils abgeschlossenen Treuhandverträgen verstoßen zu haben. Die einzelnen Treuhandverträge sahen vor, dass der Treuhänder nur nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das von den Anlegern einbezahlte Kapital an die MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG weiterleiten durfte. In den einzelnen Verfahren wurde klägerseits vorgetragen, dass der Treuhänder das Kapital an die MKV weitergeleitet hat, obwohl die dafür erforderlichen Bedingungen nicht gegeben waren. Hätte sich der Treuhänder an die Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag gehalten - so die Argumentation der Kläger weiter - wäre das Geld nach wie vor auf seinem Treuhandkonto und könnte problemlos an die einzelnen Anleger ausgekehrt werden.

Das Landgericht Traunstein folgte dieser Argumentation und stellte in den Verfahren mit Grundurteil fest, dass der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Ersatz des Schadens aus einer Pflichtverletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Treuhandvertrages dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Entscheidung rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen geschädigten Anlegern der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltungs KG das Bestehen von etwaigen Schadensersatzansprüchen von einer spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 25.06.2014 · 10:02 Uhr
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