Ministerium: Sicherungsverwahrungs-Reform kommt

Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium hält trotz der Kritik der Union an den Reformplänen zur Sicherungsverwahrung fest.

Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa auch die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, gegen die vor allem die CSU Sturm läuft. Der Union reicht die Einführung von elektronischen Fußfesseln für gefährliche Täter als Ersatz nicht aus. Doch der Kriminologe Christian Pfeiffer unterstützt das Ministerium.

Das Vorhaben von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), elektronische Fußfesseln einzuführen, sei eine zulässige Verschärfung der sogenannten Führungsaufsicht für besonders gefährliche Fälle, sagte Pfeiffer der hannoverschen «Neuen Presse». «Es reduziert die Gefährlichkeit des Täters drastisch.» Die Fußfesseln sollen Tätern angelegt werden, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, obwohl sie nach wie vor als gefährlich gelten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte im Radiosender NDR Info, die Fußfessel sei kein Patentrezept, sondern ein weiteres Instrument, um Risiken für die Gesellschaft zu mindern.

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden darf. Von diesem Urteil sind eine ganze Reihe von Tätern betroffen, die nun vor den Oberlandesgerichten ihre Freilassung durchsetzen wollen. Einige von ihnen kamen bereits frei. Bundesweit könnten mehr als hundert Täter von dem Urteil profitieren.

Auch wegen dieses europäischen Urteils will die Justizministerin die nachträgliche Sicherungsverwahrung, bei der die Maßnahme erst nach einem Urteil verhängt wird, abschaffen. CSU-Chef Horst Seehofer bekräftigte jedoch am Wochenende in München, er werde dies «niemals hinnehmen».

Stadler erinnerte daran, dass derzeit bundesweit mehr als 500 Menschen in der Sicherungsverwahrung sitzen. «Bei nur gut einem Dutzend Leuten ist die Maßnahme nachträglich angeordnet worden, dagegen musste in über 100 Fällen eine Anordnung abgelehnt werden», betonte er.

Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Hürden aufgestellt, damit die nachträgliche Sicherungsverwahrung überhaupt angeordnet werden könne. Es müssten in der Haft bis dato unbekannte Tatsachen ausgemacht werden, mit der die Gefährlichkeit eines Täters begründet werden könne. «An diese neuen Tatsachen wurden hohe Anforderungen gesetzt - sie liegen tatsächlich nur sehr selten vor», sagte Stadler. Deshalb solle die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut werden. Dabei wird die Maßnahme schon im Urteil - zumindest vorbehaltlich - angeordnet.

Das Bundeskabinett hat bereits Eckpunkte für die Reform der Sicherungsverwahrung verabschiedet. Die Union betont aber, dass es bei diesem Thema noch keine Einigung gibt - die Eckpunkte seien als Ausgangspunkt für die weiteren Gespräche zu verstehen.

Eckpunkte der Reform zur Sicherungsverwahrung

Justiz / Sicherungsverwahrung
01.08.2010 · 14:06 Uhr
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