Ministerin lässt Zeitraum für neues Gesetz offen

Berlin (dpa) - Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Zeitrahmen bis zur Vorlage eines neuen Gesetzes weiter offen. Die Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dauere an, sagte die Ministerin in Berlin. Wie viel Zeit dafür nötig sei, könne sie nicht sagen. Zugleich begrüßte sie, dass die EU-Kommission die entsprechende EU-Richtlinie zur Datenspeicherung prüft. Karlsruhe hatte angeordnet, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.
Urteile / Innere Sicherheit / Datenschutz / Internet
04.03.2010 · 20:50 Uhr
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