Mindestlohnverstöße: Bundesweite Kontrollen stehen in der Kritik

Eine beträchtliche Zahl deutscher Unternehmen missachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn. Jüngste Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls brachten ans Licht, dass etwa jeder vierte kontrollierte Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstößt. Laut einer Anfrage der Linken im Bundestag wurden im Jahr 2025 insgesamt 25.765 Arbeitgeber untersucht – bei 6.121 dieser Prüfungen kam es zu Verfahren aufgrund vermuteter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
Besonders betroffen von den Kontrollen sind die Branchen Gast- und Hotelgewerbe, in denen fast 2.500 Verfahren eingeleitet wurden. Doch auch Speditionen, Bauunternehmen sowie Friseur- und Kosmetikstudios verzeichneten über 500 Verfahren. Ähnliche Zuwiderhandlungen fand der Zoll bei Taxiunternehmen, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten. Der seit dem 1. Januar auf 13,90 Euro angehobene Mindestlohn betrifft laut Statistischem Bundesamt etwa 4,8 Millionen Stellen, wobei Zollkontrollen nur einen Bruchteil der betroffenen Betriebe erfassen.
Cem Ince, Abgeordneter der Linken, betont die Dringlichkeit erhöhter Kontrollen sowie einer personellen Aufstockung der Zollabteilung, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend sicherzustellen. Er verweist auf Schätzungen, nach denen bis zu 2,5 Millionen Beschäftigte beim Mindestlohn benachteiligt werden. Die Kontrollen erreichen bisher lediglich das Niveau von 2024 und vermögen nicht, derartigen Missständen umfassend entgegenzuwirken.
Ein klassischer Verstoß gegen das Mindestlohngesetz kann die unzureichende Dokumentation von Arbeitszeiten sein. Ebenso problematisch sind Praktiken wie das Überschreiten der bezahlten Arbeitsstunden und illegale Abzüge vom Lohn für notwendige Arbeitsmittel. Zudem stellt die Scheinselbstständigkeit eine Herausforderung dar, welche die Mindestlohnregelungen teilweise umgeht.

