Mindestlohn erhöht sich in zwei Schritten auf 12,82 Euro
Am 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben, ein Jahr später folgt eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro. Die entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Kabinett passiert, wie das Ministerium mitteilte. Der Anstieg bedeutet eine Steigerung von 6,8 Prozent.
Eine Zustimmung des Bundesrats ist für die Verordnung nicht erforderlich, daher soll sie zum Jahresanfang in Kraft treten. Allerdings hinkt die Anhebung des Mindestlohns der Inflation hinterher. Die Teuerungsrate in Deutschland ist zuletzt auf 3,8 Prozent gesunken.
Die Entscheidung für die Erhöhung basiert auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission, an der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt sind. Die Empfehlung wurde jedoch nicht einvernehmlich getroffen, da die Arbeitnehmervertreter eine höhere Anhebung gefordert hatten, letztendlich aber überstimmt wurden.
Auch innerhalb der Koalition herrscht Unzufriedenheit über die von der Kommission festgesetzte Erhöhung. Grünen-Fraktionsvizechef Andreas Audretsch bezeichnete den Anstieg als viel zu gering und die Entscheidung der Kommission als 'schlechten Scherz'. Er betonte, dass Menschen, die in schwierigen Jobs mit niedrigen Löhnen arbeiten, mehr verdienen sollten. Außerdem wurde kritisiert, dass die Mindestlohnkommission den Konsens über ein einvernehmliches Entscheiden aufgegeben habe.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich dafür aus, dass die Mindestlohnkommission künftig wieder einvernehmlich entscheiden solle. Im Oktober betonte Scholz, dass es viele Menschen gebe, denen es trotz harter Arbeit finanziell nicht gut gehe. Audretsch forderte langfristig einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns, was 2024 deutlich über 14 Euro bedeuten würde. (eulerpool-AFX)