Milliardenstrafe gegen Google: Generalanwältin beim EuGH plädiert für Bestätigung
Im fortwährenden juristischen Ringen um Googles dominierende Marktstellung bei Smartphones spricht sich die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Juliane Kokott, entschieden für die Bestätigung einer Milliardenstrafe gegen den Technologiegiganten aus. In ihren jüngsten Schlussanträgen argumentiert Kokott, dass die Einwände von Google gegen die in erster Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von mehr als 4,1 Milliarden Euro jeglicher Grundlage entbehren. Obwohl die Meinung der Generalanwältin rechtlich nicht bindend ist, orientieren sich die Richter häufig an ihrer Empfehlung.
Der europäische Kampf gegen monopolistische Praktiken nimmt damit eine neue, spannende Wendung. Die Europäische Kommission beschuldigt den US-Konzern, Herstellern von Smartphones sowie Mobilfunkanbietern unzulässige Einschränkungen auferlegt zu haben. Konkret war es den Herstellern nur möglich, eine Lizenz für Googles App-Store zu erhalten, wenn sie gleichzeitig Googles Such-App und Browser vorinstallierten. Diese Praxis wird als missbräuchliche Nutzung von Googles marktbeherrschender Stellung angesehen, um die eigene Suchmaschinenposition zu stärken und somit die Einnahmen aus Werbeanzeigen zu optimieren.
Bereits 2018 verhängte die Brüsseler Behörde eine Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro, die in erster Instanz vom Gericht der EU auf rund 4,1 Milliarden Euro reduziert wurde. Kokotts eindeutige Empfehlung an die Richterinnen und Richter des EuGH ist nun, die gefällte Entscheidung der ersten Instanz unverändert zu bestätigen, wodurch der Fall für Google erneut an Brisanz gewinnt.