Milliardenstrafe für Google: Generalanwältin stärkt EU-Kommission den Rücken
Im Rechtsstreit um die Vormachtstellung von Google auf dem Smartphone-Markt zeichnet sich eine neue Runde ab. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, unterstützt die Forderung nach einer Milliardenstrafe gegen Google und lehnt die Einwände des Tech-Giganten als unbegründet ab. Erstmals wurde die Strafe 2018 von der EU-Kommission verhängt, da Google Herstellern und Anbietern unrechtmäßige Einschränkungen auferlegt habe, um seine Such- und Werbedienste zu stärken.
Das Gericht der Europäischen Union hatte die ursprüngliche Strafe von über 4,3 Milliarden Euro in erster Instanz auf etwa 4,1 Milliarden Euro reduziert. Doch die Schlussanträge der Generalanwältin zeigen deutlich, dass diese Senkung aus ihrer Sicht keinen Bestand haben sollte. Obwohl ihre Empfehlung für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend ist, wird ihr häufig gefolgt, was Google in eine prekäre Lage bringt.
Die Kommission hatte aufgezeigt, dass Google eine Missachtung des Wettbewerbsrechts durch die Vorinstallation von Google-Such-Apps und dem Browser auf Geräten gefördert habe, um seinen Werbemarkt zu stärken. Diese Praktiken wurden als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gewertet. Mit der Empfehlung der Generalanwältin rückt eine Bestätigung der Milliardenstrafe in greifbare Nähe, was auch signalisiert, dass die EU weiterhin kompromisslos gegen Marktmissbrauch vorgehen will.

