Meta unterliegt im Streit um Transparenz: Verwaltungsgericht kippt Eilantrag
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat zugunsten der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein entschieden und den Eilantrag von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, abgelehnt. Meta hatte gefordert, eine Maßnahme der Medienanstalt auszusetzen, die auf mehr Transparenz gemäß dem Medienstaatsvertrag abzielt. Die Medienanstalt hatte kritisiert, dass Facebook die Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag nicht mehr bereitstellt, und sie drängte Meta, diese wieder einzuführen.
Laut Medienstaatsvertrag sind Internetplattformen wie Facebook angehalten, die Kriterien nachvollziehbar zu machen, nach denen sie Inhalte selektieren und präsentieren. Meta argumentierte, dass die Regelungen des Medienstaatsvertrags möglicherweise gegen Europarecht verstoßen könnten, insbesondere gegen den Digital Services Act (DSA).
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass Meta die geforderten Transparenzpflichten nicht hinreichend umsetzt. Die Kammer stellte klar, dass die Abwägung der Interessen zugunsten der Meinungsvielfalt und demokratiefördernder Strukturen ausfalle, wobei keine Unverhältnismäßigkeit in den Anforderungen an Meta erkennbar sei.
Meta bleibt nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen, um die Entscheidung anzufechten.

