Mehrheit der Bundesländer ist gegen Betreuungsgeld
Nürnberg (dpa) - Die große Mehrheit der Bundesländer bleibt bei ihrer Kritik an dem vom Bund geplanten Betreuungsgeld.
Auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister am Freitag in Nürnberg sprachen sich 11 der 16 Ressortchefs gegen die Geldzahlung aus und forderten stattdessen den zügigen Ausbau des Kita-Angebots. Da die unionsgeführten Bundesländer aber geschlossen gegen einen entsprechenden Antrag stimmten, wurde das für einen offiziellen Beschluss erforderliche Quorum von 13 Stimmen nicht erreicht. Das erklärte Bayerns Frauenministerin Christine Haderthauer (CSU). Kurz zuvor war im Bundestag die erste Lesung des Betreuungsgeld-Gesetzes, das im wesentlichen auf Betreiben der CSU zustande kam, an der Beschlussunfähigkeit des Parlaments gescheitert.
Einig war sich die Ministerrunde in Nürnberg darin, dass die Arbeitswelt familienfreundlicher werden muss. «Dazu gehören auch bedarfsgerechte Kinderbetreuungsmöglichkeiten», hieß es. Schwerpunkt der diesjährigen Tagung war das Aufbrechen alter Rollenmodelle. «Noch immer wirken - oft unbewusst - veraltete Denkmuster und Rollenzuschreibungen, die für Frauen und Männer als "passend" angesehen werden, auf unser Handeln und wesentliche Lebensentscheidungen wie Berufswahl, Arbeitsverteilung in der Familie und vieles mehr», erläuterte Haderthauer.
Die Konferenz sprach sich deshalb für zahlreiche Initiativen in den Bereichen Schule, Ausbildung, Medien und Erwerbsleben aus. So soll etwa geprüft werden, ob arbeitende Eltern, die familienbedingt auf Teilzeit reduziert haben, einen Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung bekommen sollten. Zudem müsse die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen geschlossen und der Frauenanteil in den Führungs- und Kontrollgremien der Wirtschaft erhöht werden.
Bei der Rentenberechnung sollen nach Ansicht der Ministerkonferenz künftig Pflegezeiten stärker berücksichtigt werden. Auch Kindererziehungszeiten bei Geburten vor 1992 sollen sich deutlicher niederschlagen. Das 2008 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht darf nach Ansicht der Minister zudem nicht uneingeschränkt auf davor geschlossene Ehen angewandt werden. Diese Menschen hätten auf der damals bestehenden Rechtslage ihre Lebensplanung erstellt.