Mehr Datenhoheit für Verbraucher: EU-Datengesetz entfaltet Wirkung
Ab sofort genießen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassendere Datenrechte dank des EU-Datengesetzes, das umfassend für moderne vernetzte Geräte wie Smart-TVs, Küchengeräte und Autos gilt. Der EU-Data-Act verpflichtet Hersteller, transparent offenzulegen, welche Daten von alten und neuen Geräten gesammelt werden und wie Benutzer auf diese Informationen zugreifen können.
Das Gesetz, das bereits Anfang 2024 in Kraft trat, soll es Nutzern erleichtern, ihre Gerätedaten, etwa zur Nutzung, bei Bedarf an Dritte weiterzugeben – sei es für Reparaturzwecke oder andere Dienstleistungen. Durch diese neuen Möglichkeiten der Datenweitergabe erhofft sich die EU, Dienstleistungen kostengünstiger und einfacher gestalten zu können und gleichzeitig innovative Geschäftsfelder zu fördern.
Die neue Regelung erfasst alle vernetzten Geräte, unabhängig davon, ob sie drahtgebunden oder kabellos Daten übertragen. Entscheidend ist, ob das Gerät Daten über seine Nutzung generiert oder sammelt, wodurch der Anwendungsbereich weitreichend ist. Diese umfassende Regelung könnte zu einer signifikanten Transformation in verschiedenen Branchen führen.
Jedoch wird auch Kritik laut, insbesondere von Seiten des Digitalverbands Bitkom und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Sie bemängeln das Fehlen klarer Ansprechpartner in deutschen Behörden, was zu erheblichen Unsicherheiten bei der Umsetzung der Verordnung führt.

