Loveparade-Prozess: Gericht muss über Anträge entscheiden
03. Januar 2018, 00:58 Uhr · Quelle: dpa
Düsseldorf (dpa) - Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe muss das Landgericht Duisburg zum Jahresauftakt über zahlreiche Anträge der Verteidigung entscheiden. Mit der Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ist am vierten Verhandlungstag heute nach Angaben des Gerichts noch nicht zu rechnen. Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt.