Lohnt Arbeit mehr als Hartz IV? - Ein Vergleich

Berlin (dpa) - Wer arbeitet, soll mehr Geld verdienen als jemand, der nicht arbeitet und von staatlicher Hilfe lebt. Das steht im Sozialgesetzbuch. Deshalb sollen die Regelsätze für Hartz-IV- Empfänger unter dem durchschnittlichen Nettoverdienst unterer Lohn- und Gehaltsgruppen liegen.

Grundsätzlich wird der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen durch ergänzende staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag gesichert. Diese Leistungen gibt es nur bei eigenem Arbeitseinkommen.

Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll der volle Hartz-IV-Regelsatz zum kommenden Jahr um fünf auf 364 Euro steigen. Was sich daraus für eine Familie mit drei Kindern ergibt, zeigt folgende Rechnung:

Die Eltern erhalten zusammen 90 Prozent des doppelten Regelsatzes. Das sind 582,40 Euro. Für den vierjährigen Sohn gibt es 215 Euro, für dessen zehnjährigen Bruder 251 Euro und für die 15 Jahre alte Tochter 287 Euro. Daraus errechnet sich eine Gesamtunterstützung von 1335 Euro im Monat. Dieser Betrag steht für die Lebenshaltung zur Verfügung. Bezahlt bekommt die Familie noch Miete und Heizkosten. Das schlägt je nach Region mit etwa 550 bis 650 Euro zu Buche.

Nach einer Beispielrechnung des Paritätischen Wohlfahrtverbandes kommt eine vergleichbare Familie auf ein Arbeitseinkommen von brutto 2472 Euro. Davon werden Steuern und Sozialabgaben in geringem Umfang abgezogen. Gleichzeitig kommen 558 Euro Kindergeld sowie 126 Euro Wohngeld-Zuschuss dazu, so dass sich ein verfügbares Einkommen von insgesamt 2529 Euro ergibt. Die Wohnungsmiete muss die Familie aus eigener Tasche bezahlen.

Unterm Strich - nach Abzug der Warmmiete - liegt das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmerhaushaltes laut Studie gleichwohl um 457 Euro über jenem der Hartz-IV-Familie.

Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Lohnabstand

Arbeitsmarkt / Soziales
27.09.2010 · 22:37 Uhr
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