Lieferkettengesetz vor Entschärfung: Entlastung für Unternehmen in Sicht
Die große Koalition aus Union und SPD nimmt wesentliche Anpassungen am Lieferkettengesetz in Angriff. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundessozialministerium, der diese Veränderungen vorsieht, wurde zur weiteren Abstimmung an relevante Verbände und Ministerien übermittelt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur könnte das Bundeskabinett die vorgeschlagenen Änderungen bereits am kommenden Mittwoch verabschieden.
Ein Kernpunkt des Entwurfs ist der Abbau von Bürokratie: Die bisherige Berichtspflicht, die im bestehenden deutschen Lieferkettengesetz verankert ist, soll abgeschafft werden. Zudem sollen zukünftig nur noch gravierende Verstöße gegen die Vorschriften geahndet werden. Diese Änderung greift ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags auf, in dem Union und SPD sich auf eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes verständigt hatten.
Das seit Anfang 2023 gültige Lieferkettengesetz wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass Produkte für den deutschen Markt unter Einhaltung bestimmter Arbeits- und Umweltstandards im Ausland hergestellt werden. Firmen waren bislang verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Einhaltung dieser Standards zu veröffentlichen. Unternehmen beklagen jedoch den hohen bürokratischen Aufwand, der dadurch entstand und sehen sich im Wettbewerb benachteiligt. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird eine Entlastung von etwa vier Millionen Euro an Bürokratiekosten für die Unternehmen erwartet.
Langfristig wird das nationale Gesetz von der EU-Lieferkettenrichtlinie abgelöst, die alle EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2027 umsetzen müssen. Diese soll das deutsche Regelwerk letztlich ersetzen und europaweit einheitliche Standards schaffen.

