Kurz vor Sommerpause: Einigkeit bei Reform zur Betriebsrente

Nach langem Hin und Her haben sich die Koalitionspartner SPD, CDU und CSU endlich auf eine gemeinsame Linie beim Betriebsrentengesetz geeinigt. Bis zuletzt war nicht sicher, ob die Regierung noch rechtzeitig vor der Sommerpause eine Lösung finden würde. Die Reform wäre beinahe am Widerstand der Christsozialen beim sogenannten Garantieverbot gescheitert.

Nachdem sich die Koalitionspartner geeinigt haben, kann das Betriebsrentenstärkungsgesetz am 1. Juni 2017 im Bundestag beschlossen werden. Damit wird das letzte große Gesetzesvorhaben von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kurz vor Ende der Sommerpause umgesetzt. Dabei hatte die CSU vor Kurzem noch gegen das sogenannte Garantieverbot Einspruch erhoben. Nun aber sieht das Gesetz das Sozialpartnermodell ohne Abstriche vor.

Was bringt die Betriebsrentenreform?

Die Reform der Betriebsrente stärkt die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 in verschiedenen Punkten. Arbeitgeber, die zukünftig geringverdienende Arbeitnehmer mit 240 Euro bis 480 Euro pro Jahr bei der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen, erhalten eine steuerliche Förderung von 30 Prozent des gezahlten Beitrags. Auch wird die Betriebsrente künftig nur noch zum Teil auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Die betriebliche Altersvorsorge wird durch diese beiden Regelungen für Menschen mit einem Einkommen unter 2.000 Euro brutto monatlich attraktiver. Die Reform soll die bAV zudem mit weiteren Maßnahmen stärken. Dazu zählt, dass Sparer bald mehr Geld sozialabgaben- und steuerfrei in die Betriebsrente einzahlen können. Der neue Höchstbeitrag liegt bei 5.208 Euro.

Garantieverbot bleibt: Arbeitgeber erfreut über neues Haftungsmodell

Der wichtigste Punkt der Betriebsrentenreform bleibt aber das Sozialpartnermodell. Dieses soll mehr Arbeitgeber dazu motivieren, von sich aus eine Betriebsrente anzubieten. Dazu geben sie keine garantierten Leistungszusagen mehr. Stattdessen vereinbaren sie mit dem Arbeitnehmer eine Zielrente. Damit werden die Arbeitgeber entlastet, die in den letzten Jahren aufgrund der Niedrigzinsphase immer mehr Rücklagen bilden mussten. Arbeitnehmer können sich dafür nicht mehr auf eine bestimmte Betriebsrente verlassen, sondern können nur darauf hoffen, dass der Arbeitgeber die Zielrente erfüllen kann.

Arbeitgeber begrüßen die jetzige Lösung. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, bezeichnet die Reform als einen ausgewogenen Kompromiss. Sie "wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten."

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 28.05.2017 · 08:00 Uhr
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