Künftig schärfere Vorschriften für Cannabis-Anbau und Verkehrssicherheit
Seit zwei Monaten ist der Cannabiskonsum für Volljährige in Deutschland legal, allerdings unter zahlreichen Beschränkungen. Das Gesetz erlaubt auch den privaten Anbau von Cannabis. Bereits in der kommenden Woche plant der Bundestag erste Anpassungen: Strengere Regeln für Cannabis-Anbauvereine sollen verabschiedet werden, zudem ein Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr sowie entsprechende Bußgelder. Experten haben bereits jetzt Kritik und Änderungsvorschläge geäußert.
Die neuen Regelungen sollen an diesem Montag in zwei Ausschussanhörungen konkretisiert und voraussichtlich am Donnerstag verabschiedet werden. Eine wesentliche Anpassung betrifft die Cannabis-Anbauvereine, die ab dem 1. Juli starten können. Genehmigungen sollen verweigert werden, wenn Anbauflächen in unmittelbarer Nähe anderer Vereine liegen oder ein "baulicher Verbund" besteht, um große Plantagen zu verhindern. Außerdem soll es nicht erlaubt sein, gewerbliche Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen, um den nichtgewerblichen Charakter des Eigenanbaus zu wahren.
Diese Anpassungen stoßen bei Befürwortern und künftigen Akteuren auf Kritik. Laut dem Bundesverband der Cannabis Anbauvereinigungen gefährden die neuen Regeln effektive Gesundheits- und Jugendprävention sowie die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Schwarzmarkt. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft warnt vor einer erschwerten Produktion, die zu Engpässen beim Zugang zu legalem Cannabis führen könnte. Ein Profiteur wäre der Schwarzmarkt.
Der Deutsche Hanfverband sieht hohe Investitionskosten als eine der größten Hürden. Für einen Indoor-Anbau für 500 Mitglieder belaufen sich diese auf weit über 100.000 Euro. Ohne die Möglichkeit, gebündelte Dienstleistungen anzubieten, müssten Vereine viele Verträge selbst verhandeln und finanzieren, was die Gründung weniger attraktiv mache.
Parallel dazu steht eine zweite Anhörung im Bundestag an, die sich mit dem Straßenverkehrsrecht befasst. Bisher drohen bei Nachweis von THC im Blut Geldbußen oder Punkte. Künftig soll ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut eingeführt werden, der 500 Euro Strafe und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich zieht. Darüber hinaus soll Mischkonsum strikter geahndet werden, bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol drohen härtere Strafen.
Der ADAC hält den geplanten THC-Grenzwert für plausibel, doch es soll kein falscher Eindruck vermittelt werden: "Wer fährt, kifft nicht!" Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fordert, dass beim Mischkonsum von Alkohol und Cannabis eine Null-Toleranz-Grenze gelten soll.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft spricht sich gegen die Erhöhung des THC-Grenzwertes aus und mahnt zu strengeren Alkoholgrenzwerten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. (eulerpool-AFX)

