Kündigungsbutton immer Pflicht
09. Juli 2025, 09:53 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 09.07.2025 (lifePR) - Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen – auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks "jetzt kündigen" kann, hält der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten für unzulässig (Az.: I ZR 161/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleUrteil des BGH.

