(4) k239677 · 25. Juni 2009
das ist nun mal Diebstahl, weiß nicht warum dafürber diskutiert wird.
(3) k45047 · 25. Juni 2009
Jetzt fängt das schon wieder an: DOCH, nach dem gefällten Urteil hat sie den Pfandbon (genau genommen 2 Bons) unterschlagen. Sie hat diese nicht gefunden sondern aus dem Marktbüro mitgehen lassen und für einen eigenen Einkauf eingelöst. Die Bons waren auf Anweisung des Marktleiters im Büro deponiert, falls sich der Kunde, der sie verloren hat, meldet. In Verbindung mit ihrem Verhalten und einigen Aussagen wirft das kein gutes Licht auf ihre Auffassung von Eigentum.
Die, von unfähigenen Bankern, veruntreuten Milliarden dürften vielleicht ein neues Licht auf die bisherige Urteilbegründung werfen. Diese Banker und Manager genießen nämlich größtenteils noch immer das Vertrauen ihrer Vorstände, obwohl gerade ihr Verhalten zur größten Finanzkrise der letzten 60 Jahre führte. Hier Vertrauensverlust wegen 1,30 €, dort Auszeichnung wegen Unfähigkeit!
Ich hoffe sie bekommt im nachhinein Recht und der Supermarkt darf kräftig blechen. jeder der sich mit dem Pfand-Systemen auseinander setzt weiss, dass ein Beleg vom Pfandautomaten nicht unterschlagen werden kann, da er elektr. Verarbeutet wird und nur 1x benutzt werden kann. Außerdem stinkt die Sache nach einen "generierten" grund um eine langjährige Mitarbeiterin ohne Abfindung aus den Weg zu räumen.