Kündigung nur mit gutem Grund
ARAG Experten mit wichtigen Informationen zum Kündigungsschutz

13. Mai 2025, 09:17 Uhr · Quelle: LifePR
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schätzt Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen und regelt, dass Kündigungen nur aus triftigen Gründen zulässig sind. Besondere Schutzbestimmungen gelten für schwangere Frauen und schwerbehinderte Personen, und auch in Kurzarbeit bleibt der Kündigungsschutz bestehen.

Düsseldorf, 13.05.2025 (lifePR) - Es ist erst einige Tage her, dass am Tag der Arbeit bundesweit wieder hunderttausende von Menschen unter anderem gegen den Abbau von Jobs demonstriert haben. Eine berechtigte Forderung. Denn wer seine Arbeit verliert, steht oft vor erheblichen finanziellen und persönlichen Herausforderungen. Um Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem Kündigungsschutzgesetz klare Regeln aufgestellt. Die ARAG Experten erklären, für wen der Kündigungsschutz gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Personengruppen besonders geschützt sind.

Was regelt das Kündigungsschutzgesetz?
Der allgemeine Kündigungsschutz schränkt die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern ein und schafft einen fairen Rahmen für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Da Beschäftigte sowohl wirtschaftlich als auch in ihrer Lebensplanung von ihrem Arbeitsplatz abhängig sind, bietet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen Schutzschild vor vermeintlich ungerechtfertigten Entlassungen.

Zwar können Arbeitgeber auch geschützte Arbeitnehmer entlassen, dafür braucht es aber laut ARAG Experten triftige Gründe, etwa ein schweres Fehlverhalten, erhebliche betriebliche Schwierigkeiten oder dauerhafte Engpässe im Unternehmen. Fehlt ein solcher Grund, ist die Kündigung „sozial ungerechtfertigt“ und damit unwirksam. Dann bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Jobsuche in der Kündigungsfrist?
Arbeitnehmer müssen sich während ihrer Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job kümmern. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen aktuellen Fall, in dem ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter freistellte und im Anschluss die Gehaltszahlung einstellte. Sein Argument: Da sich der freigestellte Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job bemüht hatte, wollte er ihm kein Gehalt mehr zahlen. Doch der Chef hatte am Ende das Nachsehen (BAG, Az.: 5 AZR 127/24).

Für wen gilt das Gesetz?
Das KSchG schützt Vollzeit-, Teilzeit- und Nebenjob-Beschäftigte. Voraussetzung laut ARAG Experten ist jedoch, dass sie seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen im selben Unternehmen tätig sind und dieses mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt – Azubis ausgenommen. Bei kleineren Betrieben greift die sogenannte Kleinbetriebsklausel (Paragraf 23 Absatz 1 KSchG), die weniger strenge Regelungen vorsieht.

Der besondere Kündigungsschutz
Einen besonderen Kündigungsschutz genießen unter anderem werdende Mütter während der Schwangerschaft, da eine Kündigung während der Schwangerschaft nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt ist. Der Schutz beginnt ab der Empfängnis und gilt bis vier Monate nach der Geburt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine werdende Mutter selbst dann vor einer Kündigung geschützt ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger ist, aber noch nichts davon weiß. Sobald sie Kenntnis von der Schwangerschaft hat, muss sie ihren Arbeitgeber dann allerdings unverzüglich darüber informieren. Andernfalls ist die Kündigung zulässig. Für die Berechnung der Empfängnis gilt die Rückrechnungsmethode, bei der eine Schwangerschaft 280 Tage vor der Entbindung beginnt (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 11/22).
Auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer, Personen in Pflegezeit sowie Mitglieder des Personalrats und Datenschutzbeauftragte gibt es einen besonderen Kündigungsschutz.

Gilt Kündigungsschutz auch in Kurzarbeit?
Wer als Arbeitnehmer schon länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mindestens zehn vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern tätig ist, ist durch das KSchG abgesichert. Die Anordnung von Kurzarbeit ändert an diesem gesetzlichen Schutz nichts.

Anders als gemeinhin angenommen, weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass eine vorübergehend eingeführte Kurzarbeit die Arbeitnehmer im Betrieb nicht per se vor einer Kündigung schützt. Wer also beispielsweise Diebstahl begeht oder sich andere Vertragsbrüche zuschulden kommen lässt, muss damit rechnen, aus verhaltensbedingten Gründen entlassen zu werden. Dagegen ist eine betriebsbedingte Kündigung in der Regel ausgeschlossen. Denn die gleichzeitige Einführung von Kurzarbeit im Betrieb für Mitarbeiter mit den gleichen Aufgaben spricht grundsätzlich gegen einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf. Und der wäre für eine betriebsbedingte Kündigung Voraussetzung. Anders kann das allerdings aussehen, wenn es um Mitarbeiter in unterschiedlichen Abteilungen oder Betrieben geht (Landesarbeitsgericht München, Az.: 5 Sa 938/20).

Weitere Informationen zum Kündigungsschutz:
https://www.arag.de/...

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 13.05.2025 · 09:17 Uhr
[0 Kommentare]
Case Study: SAP-zertifiziertes Archiv von inPuncto für einen multinationalen Elektronikkonzern
Esslingen, 11.02.2026 (PresseBox) - Der international tätige Elektronikkonzern ist mit mehr als 100 Tochtergesellschaften in rund 30 Ländern vertreten. Für die strukturierte Archivierung seiner ein- und ausgehenden Belege setzt das Unternehmen auf die SAP-zertifizierte Archivierungslösung von inPuncto, die eine zentrale, gesetzeskonforme und performante […] (00)
vor 3 Stunden
Israels Ministerpräsident Netanjahu in Washington
Washington (dpa) - US-Präsident Donald Trump hat nach eigenen Worten beim Treffen mit Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu klargemacht, dass er im Iran-Konflikt weiter auf Verhandlungen setzt. Er habe darauf «bestanden», dass die Verhandlungen mit dem Iran weitergeführt werden, um herauszufinden, ob ein Deal zustande kommen kann, schrieb der […] (00)
vor 9 Minuten
Ein großes neues immersives Erlebnis zu Ehren von David Bowie wird im Londoner Lightroom eröffnet.
(BANG) - Ein großes neues immersives Erlebnis zu Ehren von David Bowie wird im Londoner Lightroom eröffnet. Die Experience lädt Fans dazu ein, direkt in die Gedanken- und Musikwelt eines der revolutionärsten Popkünstler einzutauchen. 'David Bowie: You’re Not Alone' nutzt die Stimme des verstorbenen Ikonen selbst, um Besucher durch eine 360-Grad- […] (00)
vor 5 Stunden
Rechenzentren im Boom – Digitale Infrastruktur wird zur Schlüsselindustrie
Datenhunger explodiert Der weltweite Datenverkehr wächst exponentiell. Treiber sind: KI-Modelle mit hohem Rechenbedarf Cloud-Migration von Unternehmen 5G- und IoT-Anwendungen Videostreaming und Gaming Moderne Rechenzentren bilden die physische Basis dieser Entwicklung. Sie sind das Rückgrat der digitalen Wirtschaft – vergleichbar mit Stromnetzen […] (00)
vor 3 Stunden
Marathon setzt auf pure Spannung, kein „Aggression-Matchmaking“ wie bei ARC Raiders
Kurz vor dem Release von Marathon sorgt eine Design-Entscheidung für Diskussionen: Bungie wird kein „Aggression-basiertes Matchmaking“ einführen, also kein System, das friedliche und aggressive Spieler voneinander trennt. Game Director Joe Ziegler äußerte sich dazu in einem Interview mit dem chinesischen Portal Ali213 (via Dexerto ). Die Aussagen […] (00)
vor 1 Stunde
Bud Cort verstorben
Mit Bud Cort verliert das US-Kino einen prägenden Charakterdarsteller des New-Hollywood-Kinos, der mit «Harold and Maude» Filmgeschichte schrieb. Der US-Schauspieler Bud Cort ist tot. Der Darsteller, der 1971 als Harold in Hal Ashbys Kultfilm «Harold and Maude» weltweite Bekanntheit erlangte, starb am Mittwoch in Connecticut nach langer Krankheit. Er wurde 77 Jahre alt. Sein langjähriger Freund […] (00)
vor 1 Stunde
Olympische Winterspiele 2026
Cortina d'Ampezzo (dpa) - Erst feierten Dajana Eitberger und Magdalena Matschina mit der Deutschland-Fahne ihre silberne Olympia-Premiere, kurz darauf hüpften die Erfolgsgaranten Tobias Wendl und Tobias Arlt vor Freude durch den Eiskanal. Die deutschen Rodel-Festspiele haben in Cortina d'Ampezzo in den hochspannenden Entscheidungen im Doppelsitzer mit […] (00)
vor 1 Stunde
woman, crypto, bitcoin, digital, currency, coin, blockchain, happy, success, business
Beliebte Meme-Coins, darunter Pepe, verzeichnen seit fast einem Monat Verluste von 40%, da der breitere Markt unter Druck steht. Trotz mehrerer Versuche konnte sich der Token seit dem Crash im Oktober letzten Jahres nicht stabilisieren. Seitdem haben PEPE-Wale 23 Billionen Tokens angesammelt. Erhebliche Wal-Akkumulation In einem aktuellen Update hat […] (00)
vor 29 Minuten
 
Dachdeckerhandwerk RLP: Photovoltaik und Solarthermie sind lukrative Investitionen
Koblenz-Rauental, 11.02.2026 (lifePR) - Das Vorurteil ist mindestens so alt wie die […] (00)
Wiedereröffnung der Marienschlucht – das Naturparadies am Bodensee kehrt zurück
Konstanz, 10.02.2026 (lifePR) - Ab dem  28. März  lädt die  Marienschlucht  erstmals […] (00)
Kostenschub für die Energiewende
Weißenohe bei Nürnberg, 10.02.2026 (PresseBox) -   Während die Nachfrage nach erneuerbaren […] (00)
Rotwein (Archiv)
Wiesbaden - Alkoholmissbrauch führt in Deutschland immer seltener zu einem […] (00)
Olympische Winterspiele 2026
Predazzo (dpa) - Marius Lindvik sieht die Schuld an der zerbrochenen Freundschaft mit […] (05)
Das nächste Kostenproblem von VW – und warum es strategisch dennoch sinnvoll sein könnte
Ein historischer Dammbruch im Süden Mit dem Abschluss in Chattanooga fällt eine […] (00)
Arabella Stanton, Dominic McLaughlin, Alistair Stout
(BANG) - Warner Bros Discovery glaubt, dass die Neuauflage der 'Harry-Potter'-Serie […] (00)
Amazfit entwickelt Food-Camera: Neue Lösung für die Ernährungserfassung
Amazfit, eine globale Marke für Sport-Wearables, ist bekannt für sein rasantes Tempo […] (01)
 
 
Suchbegriff