Kölner Urteil im Rabatt-Streit: Rewe muss nachbessern
Der Lebensmittelhändler Rewe hat im Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg um Rabatt-Werbung eine Niederlage einstecken müssen. Laut einem Urteil der 7. Handelskammer des Landgerichts Köln darf Rewe nicht mehr für Boni werben, ohne den vollständigen Preis der betreffenden Waren anzugeben. Die Anklage zielte auf die Bewerbung von Produkten wie Weintrauben und Sekt ab, bei denen in der Rewe-App nur der Bonus, jedoch nicht der Gesamtpreis genannt wurde. Das Urteil, bisher noch nicht rechtskräftig, stellt fest, dass Verbraucher die Preisinformation bereits vor dem Ladenbesuch benötigen, um eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können.
Rewe kündigte an, das Urteil sorgfältig prüfen und darauf basierend entsprechende Maßnahmen ergreifen zu wollen. Darüber hinaus haben andere Lebensmittelhändler ähnliche Rechtsstreitigkeiten erlebt: Penny und Netto gingen ebenfalls vor Gericht unter, während eine gegen Lidl eingereichte Klage aufgrund von Datenproblemen scheiterte. Eine weitere Klage gegen Edeka Südwest ist weiterhin anhängig.
Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der wachsenden Popularität von Treue-Apps, die den Nutzern exklusive Vorteile und Rabatte bieten. Trotz der Vorteile wird die Preisgabe persönlicher Daten von vielen Konsumenten kritisch gesehen. Eine Studie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg legt nahe, dass nur ein Drittel der Verbraucher bereit ist, seine Daten preiszugeben, während knapp 43 Prozent dies ablehnen. Gleichzeitig zeigt der Marktforscher NIQ, dass 65 Prozent der deutschen Haushalte mindestens eine Treue-App nutzen, was den Händlern wertvolle Einblicke in das Kaufverhalten gibt.

