Koalitionsvertrag in Aktion: Konkrete Pläne bis 2028
Die CDU und SPD haben ambitionierte Ziele in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die bis in das Jahr 2028 reichen. Während einige Formulierungen noch vage erscheinen, gibt es für bestimmte Vorhaben konkrete Zeitpläne.
Im Jahr 2025 soll die elektronische Patientenakte von regionalen Tests hin zu einer verpflichtenden Nutzung entwickelt werden. Auch die Kommission zur Reform des Bundestagswahlrechts wird ihre Vorschläge präsentieren. Eine Pflegereform wird in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen angestrebt.
Um die Energiewende zu unterstützen, wird ein Monitoring-Auftrag den Strombedarf und den Ausbau der Netze unter die Lupe nehmen. Das Jahr endet mit einem Sofortprogramm zum Bürokratierückbau und der Modernisierung der Schuldenbremse.
Das Jahr 2026 bringt mit dem 1. Januar eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale, eine 'Frühstart-Rente' für Schüler und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Weiterhin soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert werden, und die Wohnkostenpauschale für Studierende wird erhöht.
Ein Mindestlohn von 15 Euro und eine Reform des Waffenrechts sollen bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Ab 2027 wird eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit über 100.000 Euro Umsatz eingeführt.
Der Gesundheitssektor wird einer detaillierten Analyse unterzogen, und Deutschland plant, für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu kandidieren. Beginnt im Jahr 2028, so wird die Körperschaftssteuer schrittweise für Unternehmen gesenkt, was eine wesentliche Änderung im steuerlichen Umfeld darstellt.
Dieser Zeitplan verdeutlicht die Ambitionen der Koalition, aber auch die Herausforderungen, die in den kommenden Jahren auf sie warten.

