Kirche darf lesbische Erzieherin in Elternzeit nicht rauswerfen

Augsburg (dpa) - Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergarten-Leiterin nicht während der Elternzeit kündigen. Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes informierte sie ihren kirchlichen Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen - trotz Elternzeit.

Prozesse / Kirchen / Urteile
19.06.2012 · 15:59 Uhr
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