KFZ Versicherung - Kündigungs-Stichtag Ende November

Und alle Jahre wieder grüßt der Versicherungswechsel. Auch in diesem Jahr werden Tausende Deutsche wieder die Möglichkeit nutzen, um in eine bessere oder günstigere KFZ-Versicherung zu wechseln. Nun gibt es beim Wechsel der Versicherung aber einiges zu beachten, um wirklich den günstigsten Tarif rausschlagen zu können.
Grundlegend ist in Deutschland die KFZ-Haftpflicht-Versicherung Pflicht, solange man ein Fahrzeug besitzt. Normalerweise kann man die KFZ-Versicherung erst mit dem 31. Dezember wechseln. Sicherlich ist auch Ihnen bereits aufgefallen, dass neue Versicherung erst mit dem neuen Jahr beginnen. Doch was sollte man nun beim Wechsel der KFZ-Versicherung beachten?
30. November - der Stichtag für alle Wechselwilligen
In zahlreichen Werbungen kann man nun den Stichtag 30. November lesen, obwohl der Wechsel eigentlich erst am 31. Dezember vollzogen werden kann. Warum sollte man dann diesen Stichtag einhalten? Das ist eigentlich sehr einfach. Die meisten KFZ- Versicherungen haben den Stichtag 30. November gewählt, um die Kündigungsfrist von einem Monat genau einhalten zu können. Wenn Sie also die KFZ-Versicherung zum 30. November kündigen, dann läuft die alte Versicherung pünktlich zum 31.Dezember aus.
Werfen Sie trotzdem einen Blick in die Vertragsbedingungen, bevor Sie einen Wechsel anstreben, denn es kann durchaus bei Ihrer Versicherung einen anderen Wechselrythmus geben, sodass Sie beispielsweise eine Kündigungsfrist von zwei oder drei Monaten haben.
Erst die Neue abschließen, dann die Alte kündigen
Beim Wechsel gibt es aber noch wesentlich mehr zu beachten, denn grundlegend sollten Sie sich gut über die neue Versicherung informieren, bevor Sie den Wechsel anstreben. Vergleichen Sie also mehrere Versicherungen und nutzen Sie wirklich nur das beste Angebot. Zudem können Erfahrungsberichte einzelner Versicherungsmodelle, ein Beispiel dieser Erfahrungsbericht von Asstel – Direktversicherer der Gothaer, Ihnen helfen diesen wichtigen Schritt zu erledigen.
Bevor Sie nun anfangen die alte Versicherung zu kündigen, sollten Sie erst die neue Versicherung abschließen. Nach dem Abschluss kann die alte Versicherung pünktlich gekündigt werden, ohne dabei ein Risiko einzugehen.
Sonderkündigungsrechte nach dem Stichtag
Natürlich steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, so wie bei allen Versicherungen. Das Sonderkündigungsrecht kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Versicherung die Beiträge beispielsweise erhöht. In einem solchen Fall bekommen Sie die Möglichkeit die Versicherung schon vorzeitig zu wechseln.
Welche Bedingungen genau erfüllt sein müssen, um die Versicherung vorzeitig zu kündigen, erfahren Sie unter anderen aus Ihren bisherigen Versicherungsunterlagen. Sie können diese Informationen aber auch direkt bei Ihrer Versicherung erhalten.

